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Hinweisgebersystem

Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat für die Rheinische Post Mediengruppe GmbH und ihre Konzerngesellschaften, zu denen auch die Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH und ihre Tochtergesellschaften gehören, höchste Priorität. Verstöße gegen das LkSG müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können.

Falls Sie Betroffener eines Verstoßes sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder als sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise bei unserem Compliance-Ombudsmann wie folgt einreichen:

Dr. Johannes Dilling, Landgrafenstr. 49, 50931 Köln
Telefon: +49 (0)221 / 933 107 40

Email: info@ra-dilling.de

Webseite: https://www.ra-dilling.de

Portal für Hinweise: https://www.safewhistle.info

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren der Rheinische Post Mediengruppe GmbH und aller ihrer Konzerngesellschaften finden Sie hier.