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So entscheidet Hilf-Mit!:
Vom Antrag zur finanziellen Unterstützung

Hilf-Mit! unterstützt seit 1973 unverschuldet in Not geratene Menschen im Saarland. Voraussetzung ist, es gehen genügend Spenden ein und eine Bedürftigkeit liegt nachweislich vor.

Der Vorstand von Hilf-Mit! entscheidet nach Prüfung der Unterlagen mit Hinblick auf Notlage, Dringlichkeit und Gesamtspendenaufkommen, wer gefördert werden kann. Jede Antragstellerin/ jeder Antragsteller erhält schriftlich Bescheid, ob eine Unterstützung möglich ist.

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Wie stelle ich einen Antrag auf Unterstützung bei
Hilf-Mit Saarbrücker Zeitung e.V.?