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So entscheidet Hilf-Mit!:
Vom Antrag zur finanziellen Unterstützung

Hilf-Mit! unterstützt seit 1973 unverschuldet in Not geratene Menschen im Saarland. Voraussetzung ist, es gehen genügend Spenden ein und eine Bedürftigkeit liegt nachweislich vor.

Der Vorstand von Hilf-Mit! entscheidet nach Prüfung der Unterlagen mit Hinblick auf Notlage, Dringlichkeit und Gesamt­spenden­aufkommen, wer gefördert werden kann. Jeder/jede Antragsteller*in erhält schriftlich Bescheid, ob eine Unterstützung möglich ist.

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Wie stelle ich als Bedürftige/r einen Antrag auf Unterstützung
bei Hilf-Mit! Saarbrücker Zeitung e. V.?